Allgemeine Geschäftsbedingungen (dive-lionfish, Broser OG)
1. Teilnahmebedingungen für Tauchkurse
1.1. Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge beträgt 10 Jahre (bei
Schnorchelkursen und Bubblemakerkursen 8 Jahre). Bei Minderjährigen ist in
jedem Falle die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten
vorzulegen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein
Erziehungsberechtigter, am Tauchplatz anwesend zu sein und den
Kursteilnehmer 10 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Theorieort an den
Kursleiter zu übergeben. Ist eine Abholung oder genehmigte Heimfahrt nicht
gegeben, wird der Kursteilnehmer auf Kosten des Erziehungsberechtigten
mittels Taxi nach Hause geschickt.
1.2. Der/die Teilnehmer/in an Ausbildungstauchgängen erklärt, dass von
Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports
mittels Druckluft und Atemregler bestehen und legt spätestens vor der
Freiwasserausbildung ein ärztliches Attest (nicht älter als ein Jahr) vor.
Eine Tauchsportversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
1.3. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im
Anmeldeformular angegeben Daten von dive-lionfish, Dipl. Ing. Werner &
Gabriele Broser OG (in weiterer Folge nur "dive-lionfish" genannt)
elektronisch verarbeitet werden.
1.4. Während der Tauchgänge und des Kurses ist den Anweisungen der
Tauchlehrer und ihrer Assistenten (dive-lionfish Personal) Folge zu leisten.
Zuwiderhandeln kann zu Kursausschluss führen. In diesem Fall besteht kein
Anspruch auf Refundierung der Kursgebühr oder aliquoter Anteile.
1.5. Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule
dive-lionfish oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig
abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung. Wird der Kurs von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen,
besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Erscheint ein/e
Teilnehmer/in nicht oder verspätet zum Kurs, verfällt der Anspruch auf die
entsprechende Leistung.
1.6. Grundsätzlich ist es untersagt, alleine zu tauchen. Die
Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben,
gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot,
usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei
zugewiesenen Tauchpartnern (Zweier-Teams). Der/die Teilnehmer/in
verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards
einzuhalten.
1.7. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und
alle Gebühren termingerecht zu begleichen.
1.8. Die Kursgebühren enthalten Luft für Schüler und Lehrer sowie Theorie-
und Praxisunterricht, Zertifizierungskosten (sofern nicht gesondert
angeführt) und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nicht im Kurspreis enthalten
sind: Ausrüstung (sofern nicht gesondert angeführt), Eintrittsgebühren für
Bäder und Seen, Reise- und Quartierkosten sowie Fremdleistungen
(Basisbenützung, Kosten für Bootsausfahrten usw.). Detaillierte
Aufstellungen sind den jeweiligen Kursinformationen zu entnehmen.
1.9. Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Die
Tauchschule dive-lionfish sowie deren Mitarbeiter übernehmen keine Haftung
bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Tauchschule dive-lionfish oder
deren Mitarbeitern nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung
erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und
Vorsatz).
1.10. Die Tauchschule dive-lionfish übernimmt keine Haftung bei Diebstählen,
Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen
Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während des Kurses für zur Verfügung
gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die
Teilnehmer/ in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur dieser
Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für Ausfahrten und geführte
Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden der Tauchschule
dive-lionfish oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht.
Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden
(grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
1.11. Für Assistenten (Personal) der Tauchschule dive-lionfish gelten die
gleichen Haftungsgrundsätze wie für die Tauchschule. Die Haftung für die
Assistenten beschränkt sich auf Fälle groben Verschuldens (grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz).
1.12. Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte
Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der
verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig
geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der
Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der
verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte
Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und
verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe
in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte
Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im
Kompressorraum ausliegenden Druckmesser geprüft und als voll in Empfang
genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle
Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen.
Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von
unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 15,00 fällig.
Nitroxflaschen dürfen nur von einer autorisierten Nitroxstation wieder
befüllt werden.
Abholung von Leihausrüstung ist ab 16.00 Uhr am Vortag, Rückgabe 15.00 Uhr
am Folgetag möglich. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung.
Die Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten.
1.13. Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und
unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwider handelt, wird von
weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist
zu vermeiden. Die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche ist
oberstes Gebot.
1.14. Während des Schulungsbetriebes ist der Konsum von Alkohol mindestens
sechs Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten
ist dem/der Ausbilder/in mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor
dem Tauchgang) ist zu vermeiden.
1.15. Durch die Anmeldung zu einem von der Tauchschule dive-lionfish
veranstaltetem Tauchkurs oder Ausflug werden die Teilnahme-, Zahlungs- und
Stornobedingungen, sowie die Statuten der Tauchschule dive-lionfish
anerkannt und zur Kenntnis genommen.
1.16. Für versäumte Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf
kostenlose Nachholung.
1.17. Hat ein Teilnehmer/in nicht in der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife
erlangt, können Perfektionsstunden (entgeltpflichtig) gebucht werden, um
Prüfungsreife zu erlangen.
1.18. Begonnene Kurse müssen binnen sechs Monaten (ab dem 1. Kurstag)
beendet werden, andernfalls muss der Kurs zur Gänze wiederholt werden.
2. Teilnahmebedingungen für Tauchaktivitäten
2.1. Der/die Teilnehmer/in an einer Tauchreise oder -ausfahrt erklärt, dass
von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports
mittels Druckluft und Atemregler bestehen und legt spätestens bei Beginn ein
ärztliches Attest (nicht älter als ein Jahr) vor. Der Abschluss einer
Tauchsportversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
2.2. Während der Tauchgänge sowie bei Aktivitäten, die im Rahmen des
Ausfahrten oder Reisen durchgeführt werden, ist den Anweisungen der
Tauchlehrer und ihrer Assistenten (dive-lionfish Personal) Folge zu leisten.
Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch
auf Refundierung der Kosten oder aliquoter Anteile.
2.3. Bei einem Rücktritt von der Aktivität gelten die Zahlungs- und
Stornobedingungen von dive-lionfish.
2.4. Wird ein Tauchgang oder die Reise aus Gründen, die nicht von der
Tauchschule dive-lionfish oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind,
vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung. Wird von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht
kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Erscheint ein/e Teilnehmer/in
nicht oder verspätet zur Reise oder Ausfahrt, verfällt der Anspruch auf die
entsprechende Leistung.
2.5. Grundsätzlich ist es untersagt, alleine zu tauchen. Die
Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben,
gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot,
usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei
zugewiesenen Tauchpartnern (Zweier-Teams). Der/die Teilnehmer/in
verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards
einzuhalten.
2.6. Die maximale Tauchtiefe ist gemäß des Ausbildungsniveaus bzw. der
nationalen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
2.7. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und
alle Gebühren termingerecht zu begleichen.
2.8. Die Kosten für Ausfahrten und Reisen sind den entsprechenden
Ausfahrtsbeschreibungen zu entnehmen. Nicht im Preis enthalten sind Verleih
von Ausrüstung, Visumgebühren, Tauchgebühren, gesetzlich vorgeschriebene
Tauchgenehmigungen etc.
2.9. Die Teilnahme an Tauchaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Die
Tauchschule dive-lionfish sowie deren Mitarbeiter übernehmen keine Haftung
bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Tauchschule dive-lionfish oder
deren Mitarbeitern nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung
erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und
Vorsatz).
2.10. Die Tauchschule dive-lionfish übernimmt keine Haftung bei Diebstählen,
Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen
Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während der Tauchaktivität für zur
Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung
muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw.
Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für gemeinsame
Ausflüge und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden der
Tauchschule dive-lionfish oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese
Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf
grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
2.11. Für Assistenten (Personal) der Tauchschule dive-lionfish gelten die
gleichen Haftungsgrundsätze wie für die Tauchschule. Die Haftung für die
Assistenten beschränkt sich auf Fälle groben Verschuldens (grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz).
2.12. Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte
Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der
verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig
geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der
Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der
verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte
Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und
verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe
in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte
Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im
Kompressorraum ausliegenden Druckmesser geprüft und als voll in Empfang
genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle
Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen.
Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von
unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 15,00 fällig.
Nitroxflaschen dürfen nur von einer autorisierten Nitroxstation wieder
befüllt werden.
Abholung von Leihausrüstung ist ab 16.00 Uhr am Vortag, Rückgabe bis 15.00
Uhr am Folgetag möglich. Verspätetes Zurückbringen führt zur
Nachverrechnung. Die Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten.
2.13. Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und
unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwiderhandelt, wird von
weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist
zu vermeiden. Die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche ist
oberstes Gebot.
2.14. Während der Tauchaktivität ist der Konsum von Alkohol mindestens sechs
Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem
Lehrer/Dive Guide mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem
Tauchgang) ist zu vermeiden.
2.15. Durch die Anmeldung zu einem von der Tauchschule dive-lionfish
veranstalteten Aktivität werden die Teilnahme-, Zahlungs- und
Stornobedingungen, sowie die Statuten der Tauchschule dive-lionfish
anerkannt und zur Kenntnis genommen.
3. Zahlungs- und Stornobedingungen
3.1. Der/die Teilnehmer/in leistet bei der Anmeldung zu einem Tauchkurs eine
Anzahlung von 20 % des Betrags und verpflichtet sich, den offenen Restbetrag
bis spätestens bei Kursbeginn zu bezahlen.
3.2. Bei der Anmeldung zu einer Tauchreise oder -ausfahrt leistet der/die
Teilnehmer/ in eine Anzahlung von mindestens 20% des Preises. Details zu den
Zahlungsmodalitäten werden bei der Anmeldung bekannt gegeben.
3.3. Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Tauchkurs bis ein Monat vor
Kursbeginn werden keine Stornogebühren verrechnet. Eine bereits geleistete
Anzahlung wird nicht rückerstattet, kann aber bei Teilnahme an einem
gleichwertigen Kurs innerhalb von sechs Monaten angerechnet werden.
3.4. Bei Rücktritt des Teilnehmers von einer Tauchaktivität verfällt die
bereits geleistete Anzahlung. Innerhalb 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
sind 80% des Preises zu bezahlen.
3.5. Für Reisen werden nur schriftliche Anmeldungen mit 20 % Anzahlung
akzeptiert. Bei Nichtteilnahme an einem Programm verfällt die geleistete
Anzahlung. Bereits weitergeleitete Zahlungen an andere Leistungsbringer
verfallen, gerechtfertigte Forderungen an diese sind vom Teilnehmer zu
begleichen.
3.6. Der Erwerb eines Gutscheines ist ausschließlich mit Unterschrift des
Verkaufspersonals gültig. Eine Rücknahme des Gutscheines
(Bargeldrückerstattung) ist nicht möglich.
3.7. Eine Auftragerteilung gilt als stillschweigende Anerkennung der AGB.
Zwischen den Parteien wird die ausschließliche Anwendung des
österreichischen Rechts vereinbart. Gerichtsstand ist Wien.
3.8. dive-lionfish kann diese Allgemeine Geschäftsbedingungen jederzeit
ändern. Ein entsprechender Hinweis wird auf der Startseite der homepage von
dive-lionfish erfolgen.
4. Salavorische Klausel
4.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.







